• Krankentagegeld

    Krankentage­geld

    Sichern Sie Ihr Ein­kommen im Krank­heits­fall

    Unser Versicherungs­schutz gegen Verdienst­ausfall bei längerer Krankheit. Ergänzen Sie Ihre Kranken­versicherung mit unseren Kranken­tagegeld-Tarifen.

Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Sie tat­säch­lich länger aus­fallen, zahlt Ihr Arbeit­geber Ihnen sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Kranken­geld von ca. 78 Prozent ihres Netto­einkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienst­ausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.
Und was, wenn Sie selbstständig sind oder frei­beruflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohn­fort­zahlung haben? Mit jedem Krank­heits­tag ent­stehen Ein­kommens­verluste, die bei längerer Arbeits­unfähig­keit schnell zur Existenz­bedrohung werden können. Denn während ein Groß­teil der Ein­nahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebens­haltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Kranken­tage­geld­versicher­ung absichern. Berechnen Sie jetzt Ihren Bedarf an Kranken­tagegeld.

Ihre Vorteile

  • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlen­des Ein­kommen aus.
  • Sichern Sie sich ideal ab – egal ob Sie privat oder gesetz­lich versichert sind.
  • Auf Sie zuge­schnitten: Als Frei­berufler und Selbst­ständiger bestimmen Sie selbst, ab wann Sie das Kranken­tage­geld ausge­zahlt bekommen. Als Arbeit­nehmer beginnt die Kranken­tage­geld­leistung mit dem Ende der Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber.

So funktioniert's: Krankentagegeld für ...

Arbeitnehmer

  • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Krankheitsfall mindestens die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt normal weiter.
  • Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Die Lösung: ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Selbstständige und Freiberufler

  • Für Selbstständige bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann.
  • Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Wahl: Versichern Sie Ihr Krankengeld gegen einen zusätzlichen Beitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung, auch hier kann eine Versorgungslücke entstehen. Die Lösung: ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung. Oder Sie versichern Ihr Krankentagegeld gleich direkt in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe und den Leistungsbeginn bestimmen Sie dann selbst.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Da Sie jedoch einen Verdienstausgleich benötigen, ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.
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