Sicherheit bei Verdienstausfall
Profitieren Sie mit dem Krankentagegeld-Tarif AOK-TA, AOK-TAF und AOK-TAG von folgenden Leistungen:
- Sie entscheiden, ab welchem Tag wir Ihnen im Krankheitsfall Ihr Krankentagegeld auszahlen.
- Die Höhe über das Krankentagegeld bestimmen Sie selbst.
- Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, können Sie Ihr Krankentagegeld ganz einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Sie zahlen für das Krankentagegeld weder Steuern noch Abgaben und können es nach Ihrem Belieben einsetzen.
Fehlermeldungen
Downloads
Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:
Unser Produktgeber ist die Versicherungskammer Bayern
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Maximilianstraße 53, D-80530 München
Telefon: (0 89) 21 60-88 88, Telefax: (0 89) 21 60-80 01
Website: www.vkb.de, E-Mail: service@vkb.de, AG München, HRB: 110 001
Telefon: (0 89) 21 60-88 88, Telefax: (0 89) 21 60-80 01
Website: www.vkb.de, E-Mail: service@vkb.de, AG München, HRB: 110 001