• Gesundheitsvorsorge

    Gesundheits­vorsorge

    AOK-VorsorgePRIVAT

    • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
    • Übernahme von Inland- und Reiseschutzimpfungen
    • Kostenübernahme für Brillen, Hörgeräte und Augenlasern

Für Ihre gesunde Zukunft

Zur optimalen Gesundheits­versorgung gehört – neben der Behandlung von Krank­heiten – auch die Vor­sorge: Denn je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto höher sind die Heilungs­chancen. Mit dem Zusatz­schutz VorsorgePRIVAT stellen Sie Ihre Gesund­heit auf stabile Füße.
Der Tarif ergänzt Ihre Vor­sorge um Check-ups, Schutz­impfungen & Co. Damit Sie mit einem ruhigen Gewissen durchs Leben gehen.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Zusatzversicherung für Vorsorge ab

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Augen & Ohren

Augen & Ohren

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft
Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Augen & Ohren

Augen & Ohren

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft

Was kostet die Zusatz­versicherung für Vorsorge?

Tragen Sie Brillen / Kontaktlinsen?

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AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
Impfungen und Prophylaxe
Schutzimpfungen für das Inland
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen

80%
Refraktive Chirurgie
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen

80%
AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und Tarife.
Beiträge ohne Versicherungsteuer.

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-VorsorgePRIVAT

Wann brauche ich eine Brillenversicherung?
  • Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

    Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
  • Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

    Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
  • Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten. 

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

    Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten. 

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
    Maximilianstraße 53

    81537 München

    Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
    Maximilianstraße 53

    81537 München

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Sie haben Fragen?

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  • Weil es sich auszahlt – Je nach Leistung über­nimmt die AOK Bayern bis zu 100 Prozent der Kosten. Oben­drein wird der Impf­stoff für viele Reise- und Schutz­impfungen zu 80 Prozent bezuschusst.
Produktgeber Versicherungskammer Bayern in Kooperation mit der AOK Bayern
Unser Produktgeber ist die Versicherungskammer Bayern
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Maximilianstraße 53, D-80530 München
Tel.: +49 89 2160-8888, service@vkb.de, www.vkb.de
AG München, HRB: 110 001
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