• Zusatzversicherung Zahnbehandlung

    Zusatz­versicherung Zahn­behandlung

    AOK-ZahnVITAL

    Unser Basisschutz für Leistungen rund um Zahnbehandlungen. Ergänzen Sie die Leistungen Ihrer AOK Bayern sinnvoll.

AOK-ZahnVITAL – Der preiswerte Tarif für Ihre Zahngesundheit

Abgesichert mit unserer Krankenzusatzversicherung Zahnbehandlung: Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung AOK-ZahnVITAL von folgenden Leistungen:
  • Professionelle Zahnreinigung: 50 Euro pro Jahr
  • Kunststofffüllungen: 50 Euro pro Zahn
  • Inlays und Onlays: 100 Euro pro Zahn

Was kostet mich der Tarif AOK-ZahnVITAL?

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Kompakt:
AOK-ZahnVITAL

monatlich
Zahnarzt
Professionelle Zahnreinigung
50€ pro Jahr
Kunststofffüllungen
50€ pro Zahn
Inlays/Onlays
100€ pro Zahn
Keine Wartezeit
Icon Ja
Kompakt:
AOK-ZahnVITAL

monatlich
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Beiträge ohne Versicherungssteuer.

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-ZahnVITAL

Was ist mit der Zahnzusatzversicherung nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert

    Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

    Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
  • Ja, ist sie.

    In den ersten vier Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

    Ja, ist sie.

    In den ersten vier Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro
Bildet der Tarif Altersrückstellungen?
  • Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Lohnt sich meine Zahnvorsorge (Bonusheft), wenn ich mit den Zahnzusatzversicherungen versichert bin?
  • Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen.

Wussten Sie schon, dass...

... AOK-ZahnVITAL keine Alterungsrückstellungen bildet?
Deshalb ändert sich Ihr Beitrag jeweils mit Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie 20, 40 und 65 Jahre alt werden.
Sie haben Fragen?

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  • Weil es sich auszahlt – Je nach Leistung über­nimmt die AOK Bayern bis zu 100 Prozent der Kosten. Oben­drein wird der Impf­stoff für viele Reise- und Schutz­impfungen zu 80 Prozent bezuschusst.
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Unser Produktgeber ist die Versicherungskammer Bayern
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Maximilianstraße 53, D-80530 München
Tel.: +49 89 2160-8888, service@vkb.de, www.vkb.de
AG München, HRB: 110 001
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