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Auslandsreisekrankenversicherung
Für Ihre gute Reise-Laune
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Inklusive Krankenrücktransport
- Für Auslandsreisen bis zu jeweils 56 Tagen Dauer
Unser Schutz für Ihre Reise
Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man erkranken. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.
Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Auslandsreisekrankenversicherung ab
Behandlung
- Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
- Stationäre Aufenthalte
- Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker
Betreuung
- Medizinisch sinnvolle Transporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
- Notfallbetreuung Ihrer Kinder
- Bestattung oder Überführung im Todesfall
Beratung
- Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
- Recherche von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe
- Übersetzung ausländischer Diagnosen
- Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar
Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
AOK-AKD
€ Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Anzahl Urlaubstage
InfoFür alle Urlaubsreisen ins Ausland innerhalb eines Jahres; Reisedauer je Reise maximal 56 Tage.
max. 56 Tage je Reise
Behandlung beim Arzt oder Facharzt Ihrer Wahl im Ausland
InfoEinschließlich Operationen und Operationsnebenkosten (inkl. Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie).

Beratungen und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopath und Chiropraktiker

Medikamente und Verbandmittel
InfoWenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet. Nicht erstattungsfähig sind: Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.

Heilmittel
InfoWenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet. Unter Heilmittel fallen etwa Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapien. Ebenfalls abgesichert sind medizinische Bäder und Massagen, die aufgrund eines Unfalls im Ausland medizinisch notwendig sind.

Hilfsmittel
InfoWenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet ohne Sehhilfen und Hörgeräte

Transport oder Verlegung zum nächsten Krankenhaus oder Arzt mit Rettungsdiensten
InfoWenn medizinisch notwendig. Wird der Transport nicht durch einen Rettungsdienst vorgenommen, sind Taxikosten bis 30 Euro je Versicherungsfall abgesichert.

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten nach einem Unfall und wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet
InfoÜbernommen werden Kosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten.
max. 2.500 EUR
Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
InfoDie Leistung umfasst die Behandlungskosten einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus inkl. Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie.

Schmerzstillende Zahnbehandlung
InfoInklusive notwendiger Zahnfüllungen, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz oder Reparaturen von Prothesen

Krankenrücktransport nach Deutschland
InfoAbgedeckt sind die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Wenn eine Begleitperson aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, werden auch der Begleitperson die Transportkosten erstattet.

AOK-AKD
€ Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Beiträge ohne Versicherungsteuer.
Beiträge ohne Versicherungsteuer.
- Wo besteht Versicherungsschutz?
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- Was ist ein Versicherungsfall?
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- Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
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- Wie sichere ich meine Familie ab?
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- Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Zahlt der Versicherer trotzdem?
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- Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
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Bei Fragen und im Fall der Fälle für Sie da
Führt diese Nummer nicht zum Ziel...
... oder rufen Sie aus dem Inland an, wählen Sie:
**gebührenpflichtig
Jetzt AOK-Mitglied werden und Vorteile sichern
Die AOK Bayern bietet Ihnen umfassende Leistungen, hohe Kompetenz und Top-Service.
Als Partner für private Zusatzleistungen ist die Versicherungskammer Bayern mit über 4.000 Beratungsstellen mit im Boot.
Als Partner für private Zusatzleistungen ist die Versicherungskammer Bayern mit über 4.000 Beratungsstellen mit im Boot.
- Exklusiver Beitragsvorteil für Versicherte der AOK Bayern
- Kostenfreie medizinische Beratung durch Experten zu Erkrankungen, Diagnosen und Therapien
- Weil es sich auszahlt – Je nach Leistung übernimmt die AOK Bayern bis zu 100 Prozent der Kosten. Obendrein wird der Impfstoff für viele Reise- und Schutzimpfungen zu 80 Prozent bezuschusst.
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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